Da das Lehrpraktikum einen Kernbaustein in der Fahrlehrerausbildung darstellt, und dieses in einer Ausbildungsfahrschule stattfindet, nimmt der Ausbildungsfahrlehrer einen besonderen Stellenwert ein.
Nicht nur der Ausbildungsfahrlehrer, sondern auch die Ausbildungsfahrschule soll eine Vorbildfunktion in ihrem Berufsstand erfüllen. Anwärter/-innen sollen nach ihrer Einarbeitungsphase dazu befähigt werden, selbstständig ihre Fahrschüler/-innen in Theorie und Praxis auszubilden und zur Prüfung vorzustellen.
Um die Ausbildungsfahrlehr-, bzw. die Ausbildungsfahrschulberechtigung zu erwerben, ist der Besuch diese fünftägigen Kurses zwingend vorgeschrieben.