Steuern Sie direkt in Ihre positive Zukunft – mit einer erfolgreichen Fahrlehrerausbildung!
Der Ausbildungsbeginn kann bereits früher erfolgen.
Um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen und auch seine Schüler entsprechend beaufsichtigen und anleiten zu können, ist es erforderlich, geistig und körperlich fit zu sein. Dies wird durch das Zeugnis eines Arztes bzw. durch das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachgewiesen. Die persönliche Zuverlässigkeit wird über ein persönliches Führungszeugnis überprüft, das bei der zuständigen Meldebehörde beantragt wird.
Gemäß § 4 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) muss die fachliche Eignung durch das Ablegen einer entsprechenden Prüfung nachgewiesen werden.
Da der persönliche Umgang mit Menschen eine wesentliche Rolle im Beruf des Fahrlehrers spielt, wird vom Gesetzgeber eine abgeschlossene Berufsausbildung gefordert. Die Hochschulreife bzw. das Abitur / Fachabitur kann als gleichwertige Vorbildung angesehen werden.
Für die Grundfahrlehrerlaubnis reicht es aus, den PKW-Führerschein zu besitzen. Als Busfahrlehrer benötigen Sie darüber hinaus die Fahrerlaubnis der Klasse DE.
Für den Grundfahrlehrerschein BE muss innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens drei Jahre lang ein Kraftfahrzeug der Klasse B geführt worden sein.
Nicht nur, um Ihre Schüler in der Praxis anleiten zu können, sondern auch, um einen qualifizierten theoretischen Unterricht geben zu können, ist es erforderlich, der deutschen Sprache in ausreichender Form mächtig zu sein.